Genussscheine allgemein
Da es sich bei Genussrechten um Gläubigerrechte handelt, hat der Inhaber am Ende der Laufzeit einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert. Im Gegensatz zu einem Aktionär besitzt der Genussscheininhaber kein Stimmrecht und ebenso kein Mitwirkungsrecht in Form einer Teilnahme an Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen.
Genussscheine sind an einer Börse handelbare Wertpapiere, meist Inhaberpapiere, die auf Grund ihrer Konstruktion eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen einnehmen. Sie verbriefen ein Genussrecht in Form einer jährlichen Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten.
Genussscheine - Risikohinweise
Ein Beispiel für einen klaren Risikohinweis haben die sächsischen Verbraucherschützer im Prospekt der Neue Kommerzial AG aus Leipzig gefunden. Dort kann der potenzielle Anleger nachlesen: "Die Anlage in Genussscheine der Neue Kommerzial AG ...."
Was Genussscheine auf den ersten Blick attraktiv macht, ist die im Vergleich zum allgemeinen Zinsniveau meist deutlich höhere Verzinsung. Der Genussscheininhaber ist dafür jedoch am Unternehmensrisiko beteiligt. So kann die Zinszahlung bei schlechter Unternehmensentwicklung ausfallen.
Quantitative Handelsstrategien
Computer verdrängen Fondsmanager: Softwaregesteuerte Anlagemodelle finden immer mehr Zuspruch, vor allem bei institutionellen Adressen. Viele der darauf spezialisierten Anbieter haben das verwaltete Vermögen in nur zwei Jahren verdoppelt.